Rauchwarnmelder können Leben retten – aus diesem Grund müssen bis zum 31.12.2016 alle Wohnungen in NRW gemäß § 49 Abs. 7 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen mit Rauchwarn-meldern ausgestattet sein. Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Darüber hinaus werden wir, über den gesetzlichen Standard hinaus, auch alle Wohnzimmer und wenn möglich auch Wohnküchen, mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Die Melder verfügen über eine fest mit dem Gerät verbundene 10-Jahres-Batterie. Sollte es wider Erwarten Probleme geben setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Anbringung der Rauchwarnmelder erfolgt durch Mitarbeiter der von uns beauftragten Firma Minol mittels Akkubohrer mit Absaugvorrichtung, so dass kein Stromanschluss benötigt und die Schmutzbelastung minimiert wird. Die Montagezeit pro Wohnung beträgt nur wenige Minuten. Nach der Montage erfolgt eine kurze Einweisung durch den Monteur und Sie erhalten eine Bedienungsanleitung. Die Firma Minol wird in den nächsten Wochen die jeweiligen Montagetermine durch Aushänge im Treppenhaus bekannt geben.
Bei Nichtwahrnehmung des angekündigten Termins, oder eines erforderlichenfalls durch die Firma Minol vorgegebenen Alternativtermins, wird jede weitere Anfahrt kostenpflichtig. Bitte bedenken Sie, dass die Installation nur wenig Zeit in Anspruch nimmt und ausschließlich Ihrer Sicherheit dient. Im Verhinderungsfall können Sie auch einen Schlüssel bei Ihrem Nachbarn hinterlegen. Um einen einheitlichen Sicherheitsstandard zu schaffen werden wir alle Wohnungen mit baugleichen Meldern ausstatten. Bereits von Ihnen angebrachte Rauchmelder können selbstverständlich in der Wohnung verbleiben. Eine Demontage bereits vorhandener Geräte durch die Firma Minol erfolgt nicht.
Zur Gewährleistung der dauerhaften und ordnungsgemäßen Funktionstüchtigkeit dürfen die Rauchmelder nicht von Ihnen versetzt oder dauerhaft demontiert werden. Weiterhin dürfen sich in einem Umkreis von 50 cm um den jeweiligen Rauchmelder keine Lampen, Pflanzen oder sonstige Gegenstände die den Raucheintritt behindern könnten, befinden.
Einmal jährlich ist der Rauchmelder gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung ist Aufgabe des Mieters und geschieht durch Betätigung des Testknopfes. Weiterhin ist zu überprüfen, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind (s. o.). Hinweise zur Bedienung finden Sie auch auf unserer Internetseite www.woge-letmathe.de.
Die Installation der Rauchwarnmelder ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Auf eine mögliche Mieterhöhung gem. § 559 BGB verzichten wir zu Ihren Gunsten. Abhängig von Änderungen der Rechtsprechung/Gesetzgebung können Rauchwarnmelder zukünftig ggf. Betriebskosten verursachen die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Aktuell treiben Trickbetrüger ihr Unwesen die sich als Feuerwehrleute ausgeben und sich unter dem Vorwand, die Anbringung von Rauchwarnmeldern zu kontrollieren, Zugang zur Ihrer Wohnung verschaffen wollen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder die Feuerwehr noch irgendwelche anderen Institutionen/Personen berechtigt sind die Anbringung von Rauchwarnmeldern zu kontrollieren.
Minol-Website: Hier klicken!